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   BVerwG, 30.06.2014 - 9 B 6.14   

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BVerwG, 30.06.2014 - 9 B 6.14 (https://dejure.org/2014,19605)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2014 - 9 B 6.14 (https://dejure.org/2014,19605)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2014 - 9 B 6.14 (https://dejure.org/2014,19605)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts in Planfeststellungsverfahren nach Verweisung durch das Verwaltungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2014 - 9 B 6.14
    Ebenso geklärt ist, dass bundesrechtlich zwar kein Anspruch auf den Fortbestand einer Verkehrsanbindung besteht, die für eine bestimmte Grundstücksnutzung von besonderem Vorteil ist, das Anliegerinteresse an einer möglichst einschränkungslosen Erreichbarkeit des Grundstücks aber im Rahmen der Planfeststellung regelmäßig in die Abwägung einzustellen ist (Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7.99 - Buchholz 407.4 § 8a FStrG Nr. 11 S. 2).

    Auch insoweit ist geklärt, dass der Anliegergebrauch keine aus Art. 14 Abs. 1 GG ableitbare Rechtsposition vermittelt, sondern die Reichweite seiner Gewährleistung sich nach dem einschlägigen Straßenrecht richtet, das insoweit im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums am Anliegergrundstück bestimmt (Beschluss vom 11. Mai 1999 a.a.O S. 1 f.).

  • BVerwG, 01.07.2004 - 7 VR 1.04

    Kernbrennstoff; Beförderungsgenehmigung; Beförderungsmodalität;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2014 - 9 B 6.14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt einem Beschluss, durch den sich ein Verwaltungsgericht für sachlich unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das nach seiner Auffassung zuständige Gericht verweist, nur bei schweren und offensichtlichen Rechtsverstößen keine bindende Wirkung zu (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 2004 - BVerwG 7 VR 1.04 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 23 und vom 1. Dezember 1992 - BVerwG 7 A 4.92 - Buchholz 407.3 VerkPBG Nr. 3).

    Hinzu kommen muss vielmehr stets, dass sich die Verweisungsentscheidung als grob fehlerhaft erweist (Beschluss vom 1. Juli 2004 a.a.O. Rn. 8).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2014 - 9 B 6.14
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Erschließung dann nicht gesichert ist, wenn das zu genehmigende Vorhaben zu einer solchen Belastung der das Grundstück erschließenden Straße führen würde, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht nur in Spitzenzeiten ohne zusätzliche Erschließungsmaßnahme nicht mehr gewährleistet ist (Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 = Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 116 S. 76; Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 S. 29).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2014 - 9 B 6.14
    Bei einer solchen alternativen Begründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Revisionsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2014 - 9 B 6.14
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Erschließung dann nicht gesichert ist, wenn das zu genehmigende Vorhaben zu einer solchen Belastung der das Grundstück erschließenden Straße führen würde, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht nur in Spitzenzeiten ohne zusätzliche Erschließungsmaßnahme nicht mehr gewährleistet ist (Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 = Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 116 S. 76; Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 S. 29).
  • BVerwG, 01.12.1992 - 7 A 4.92

    Auslegung des § 5 Abs. 1 VPG; Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen nach §

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2014 - 9 B 6.14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt einem Beschluss, durch den sich ein Verwaltungsgericht für sachlich unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das nach seiner Auffassung zuständige Gericht verweist, nur bei schweren und offensichtlichen Rechtsverstößen keine bindende Wirkung zu (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 2004 - BVerwG 7 VR 1.04 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 23 und vom 1. Dezember 1992 - BVerwG 7 A 4.92 - Buchholz 407.3 VerkPBG Nr. 3).
  • VGH Bayern, 07.06.2016 - 8 A 14.40011

    Ortsumgehung bei Münchberg (Landkreis Hof)

    1.1.2 Das Erfordernis der Planrechtfertigung ist jedoch auch bezogen auf den nicht im Fernstraßenbedarfsplan enthaltenen Ausbauabschnitt westlich des Anschlusses an die K. Straße, für dessen Realisierung die verfahrensgegenständlichen Grundstücke der Klägerin in Anspruch genommen werden sollen, erfüllt, weil sich das Vorhaben auch insoweit als vernünftigerweise geboten erweist (vgl. zu den Anforderungen an die Planrechtfertigung nur BVerwG, B. v. 30.6.2014 - 9 B 6.14 - juris Rn. 10; BayVGH, U. v. 15.5.2015 - 8 A 14.40029 - juris Rn. 47).
  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 9 ZB 18.1261

    Errichtung von überdachten Stellplätzen und Carports - erfolglose Zulassung der

    Die Erschließung i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann wegemäßig nicht gesichert sein, wenn die vorhandenen Straßen durch den vom Vorhaben zu erwartenden Verkehr so belastet würden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht nur in Spitzenzeiten ohne zusätzliche Erschließungsmaßnahmen nicht mehr gewährleistet wäre (vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 9 B 6.14 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 8 ZB 15.2159

    Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer Staatsstraße - Eigentümerklage

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass eine Straßenplanung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sogar bereits dann vernünftigerweise geboten sein kann, wenn eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nicht in jeder Hinsicht bzw. nur teilweise gelingt (vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 9 B 6.14 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 8 ZB 15.2162

    Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer Staatsstraße - Verbandsklage

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass eine Straßenplanung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sogar bereits dann vernünftigerweise geboten sein kann, wenn eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nicht in jeder Hinsicht bzw. nur teilweise gelingt (vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 9 B 6.14 - juris Rn. 10).
  • VG Bayreuth, 03.02.2017 - B 1 K 14.567

    Entscheidung in Sachen Ortsumgehungen Oberkotzau und Fattigau

    Damit liegt aber bereits mit diesem planerischen Ziel, nämlich der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, eine hinreichende Planrechtfertigung vor (vgl. BVerwG, B.v. 30.06.2014 - 9 B 6.14 - juris Rn. 10 sowie BayVGH, B.v.22.02.2017 - 8 ZB 15.2159 - juris Rn. 19).
  • VG München, 19.10.2022 - M 9 K 20.3988

    Vorbescheid, Hinreichende Bestimmtheit, Maß der baulichen Nutzung, Rechtmäßige

    Die Erschließung i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann wegemäßig nicht gesichert sein, wenn die vorhandenen Straßen durch den vom Vorhaben zu erwartenden Verkehr so belastet würden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht nur in Spitzenzeiten ohne zusätzliche Erschließungsmaßnahmen nicht mehr gewährleistet wäre (vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 9 B 6.14 - juris Rn. 13).
  • VG Köln, 25.03.2022 - 8 L 96/22
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 9 B 6.14 -, juris, Rn. 13;.
  • VG Köln, 29.04.2021 - 8 K 6561/17
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.06.2014 - 9 B 6.14 -, juris, Rn. 13;.
  • OLG Brandenburg, 24.04.2023 - 2 U 37/17

    Schadensersatz wegen versäumter Sicherstellung der Erschließung durch die Stadt;

    Eine solche Sicherung kann etwa durch eine Baulast oder durch eine Grunddienstbarkeit erfolgen, aber auch darin liegen, dass ein Baugrundstück über ein im Eigentum der Gemeinde stehendes Wegegrundstück, das dem allgemeinen Verkehr jedenfalls tatsächlich zur Verfügung steht, erreichbar ist und die Gemeinde - trotz Fehlens einer förmlichen Widmung - beispielsweise aus Gründen der Gleichbehandlung auf Dauer gehindert ist, den Anliegerverkehr zu dem Baugrundstück zu untersagen (Senat, Beschluss vom 17. März 2023 - 2 U 26/22 -, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG im Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 48/81, NVwZ 1986, 38/39; Urteil vom 3. Mai 1988 - 4 C 54/85, NVwZ 1989, 353/354; Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 45/88, NVwZ 1991, 1076/1077; Urteil vom 8. Mai 2002 - 9 C 5/01, NVwZ-RR 2002, 770; Beschluss vom 30. Juni 2014 - 9 B 6.14, BeckRS 2014, 54725, Rdnr. 13).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 2 U 26/22

    Schadensersatz aufgrund Verzögerung eines Baugenehmigungsverfahren durch die

    Die Erschließung in diesem Sinne umfasst regelmäßig einen Anschluss des Baugrundstücks an das öffentliche Straßennetz, der ausreicht, um die von der Nutzung ausgehenden Belastungen weitgehend störungsfrei auffangen und bewältigen zu können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.06.2014 - 9 B 6.14, BeckRS 2014, 54725, Rn. 13 m.w.N.).
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